Energieberatung – ein Begriff, mit dem Immobilienbesitzer oder Bauherren bis in die 90er Jahre wenig zu tun hatten, ist heute bei der Planung eine Neubaus oder einer Sanierung eine feste Größe. Die Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2002 macht die fachmännische, über das reine Ingenieurwesen hinausgehende Beratung und Begleitung notwendig. Die Energieberatung umfasst praktisch alle Felder, die thematisch mit Energie besetzt sind:
- Erzeugung
- Speicherung
- Transport
- Bereitstellung
- Verbrauch
- Einsatz
- Einsparung
- Umwandlung und Rückgewinnung von Energie
Im Fokus der Aufgabe eines Energieberaters stehen dabei ökologische und ökonomische Aspekte.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Qualifizierte Berater sind im Bundesregister gelistet.
- Hohe staatliche Förderung ermöglicht eine Energieberatung ohne zu hohe Belastung.
- Energieberatung im Vorfeld führt zu höherer Einsparung als das reine Beauftragen eines Handwerkers.
- KfW sieht für bestimmte Vorhaben die Begleitung durch einen Energieberater zwingend vor.
- Energieberatung für Unternehmen schließt den gesamten Produktionsprozess und die Produktionsanlagen mit ein.
- ISO-Zertifizierung für Unternehmen erlaubt teilweise Befreiung von der EEG.
- KMUs erhalten eine gesonderte Förderung.
Entwicklung der Energieberatung
Den Grundstein für den Einzug der Energieberatung in das Bauwesen legten die Wärmeschutzverordnung und die Energieeinsparverordnung. Wärmedämmung und Energieeinsparung machten Konzepte erforderlich, die zu den bisherigen Ausbildungen von Architekten und Ingenieuren weiterführende Inhalte notwendig machten.
Bereits im Jahr 1978 begann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie damit, die von den Verbraucherzentralen angebotene Energieberatung zu fördern. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen umfasst in der Summe acht Beratungsansätze:
- Telefonberatung
- Onlineberatung
- Stationäre Beratung
- Basis-Check
- Gebäude-Check
- Heiz-Check
- Solarwärme-Check
- Detail-Check
Neben den Verbraucherzentralen bieten inzwischen auch „Energieberater“ die Energieberatung als Dienstleister an. Allerdings ist die Berufsbezeichnung „Energieberater“ nicht gesetzlich geschützt.
Woran erkennt man einen qualifizierten Energieberater?
Die Aufgabe eines Energieberaters besteht darin, Immobilien oder Maschinen hinsichtlich der energetischen Effizienz zu begutachten und zu bilanzieren. Im Anschluss spricht er Empfehlungen zu den Möglichkeiten aus, die für eine Optimierung geeignet sind. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, bezuschusst bestimmte Kosten, wenn ein Energieberater die energieeffiziente Bau- oder Sanierungsmaßnahme begleitet.
Trotz des fehlenden gesetzlichen Schutzes der Berufsbezeichnung können Laien leicht erkennen, ob sie es mit einem qualifizierten Fachmann zu tun haben oder nicht. In den vergangenen Jahren nahmen die Weiterbildungsangebote in Bezug auf energetische Themen seitens der Kammern, Ingenieurkammer, Handelskammer, Architektenkammer und Hochschulen zu. Ziel dieser Weiterbildungsmaßnahmen ist eine Prüfung, die letztendlich staatlich anerkannt wird. Mit der Anerkennung des Abschlusses als Gebäudeenergieberater oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz erhält die betreffende Person die Berechtigung, Energieausweise auszustellen oder staatlich geförderte Beratungsleistungen anzubieten. Eine staatlich anerkannte Qualifikation ist auch über das Zentrum für umweltbewusstes Bauen (ZUB) der Gesamthochschule Kassel möglich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Kriterienkatalog erstellt, der Mindestanforderungen an den Beraterbericht erstellt. Dieser Bericht kann als Mindeststandard für eine Qualifikation angesehen werden.
Ein weiteres Auswahlkriterium für einen Energieberater stellen die Kriterien der KfW dar. Diese fördert die Kooperation mit einem Berater, wenn es sich dabei um einen Sachverständigen im Sinne deren Förderrichtlinien handelt. Diese Person muss entsprechend des BAFA-Programms oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ein zugelassener Berater sein oder über Berechtigung verfügen, einen Energieausweis gemäß Paragraf 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) auszustellen.
Idealerweise verfügt der Berater über weiterreichende Qualifikationen und kann damit einen Service aus einer Hand bieten. Zu diesen Qualifikationen und Kompetenzen zählen
- Einreichung der Baugenehmigung (Bauvorlageberechtigung)
- Vergabe von Bauleistungen
- Bauüberwachung
- Kostenkontrolle
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten für eine Energieberatung hängen in erster Linie von der Größe der zu analysierenden Immobilie ab. Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmeter Grundfläche muss der Eigentümer mit rund 500 Euro kalkulieren. Bei einem Dreifamilienhaus können ca. 750 Euro anfallen. Bei größeren Wohnanlagen mit zehn Einheiten schlägt die Beratung mit 1.500 Euro bis 1.700 Euro zu Buche.
Dabei bleibt es den Beteiligten überlassen, ob sie ein pauschales Honorar vereinbaren oder einen Stundensatz. Der Tagessatz eines Energieberaters liegt bei rund 350 Euro, der Stundensatz bei 45 Euro. Zusätzlich zu den reinen Beratungskosten muss der Auftraggeber allerdings noch mit Fahrtkosten und Materialkosten rechnen. Diese werden gesondert kalkuliert.
Für die Luftdichtigkeitsprüfung berechnen Energieberater je nach Umfang zwischen 300 Euro und 700 Euro.
Was bringt Thermografie?
Im Rahmen der Thermografie werden mittels einer Infrarotkamera feuchte Stellen im Mauerwerk oder Kältebrücken identifiziert. Der Preis zwischen 100 und 200 Euro beinhaltet allerdings auch die Fotos. Mit Hilfe der Kältebrückenerkennung lassen sich an diesen Stellen häufig auftretender Schimmel unterbinden und Stellen im Mauerwerk beseitigen, welche einen Wärmeabfluss herbeiführen.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für den Energieberater auf jeden Fall durch die Einsparungen, welche im Nachgang möglich sind kompensiert werden.
Die staatliche Förderung für eine Energieberatung
Die Themen Energieeffizienz, CO2-Ausstoß und energetisches Bauen stehen nicht erst seit Greta Thunberg und den „Fridays for Future“ auf der Agenda. Die Bundesregierung fördert schon seit vielen Jahren energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dies geschieht zum einen durch das BAFA, zum anderen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das Förderprogramm des BAFA
Das BAFA beteiligt sich an den Kosten für einen Energieberater mit 60 Prozent. Erläutert der Energieberater das Ergebnis der Analyse, beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung, steigt der Zuschuss um bis zu weitere 500 Euro.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus | |
Grundbetrag | 500 Euro |
Luftdichtigkeitsprüfung | 400 Euro |
Thermografie | 200 Euro |
Anfahrtskosten | 100 Euro |
Zwischensumme: | 1.200 Euro |
Abzüglich 60 Prozent Förderung BAFA | 720 Euro |
Tatsächlicher Eigenaufwand | 480 Euro |
Der KfW-Zuschuss
Die KfW greift in Zusammenhang mit der Kostenerstattung für eine Energieberatung ebenfalls tief in die Tasche. Einige Förderprogramme der KfW sehen die Begleitung durch einen Energieberater zwingend vor. Bei einem Neubau nach KfW-Energieeffizienzkriterien begleitet der Berater die Gestehung des Hauses von Beginn an, um sicherzustellen, dass alle Baumaßnahmen den aktuellsten energetischen Standards entsprechen.
Die Kostenübernahme durch die KfW für den Berater beträgt 50 Prozent des Honorars, maximal 4.000 Euro. Die Kostenübernahme, sei es für einen Neubau oder eine Sanierung steht in Zusammenhang mit den KfW-Programmen 430, 153 und 151/152.
Für die anschließende Umsetzung der Soll-Ergebnise der Analyse, zum Beispiel ein Austausch der Heizung, stehen ebenfalls staatliche Förderungen zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn der Maßnahme erfolgt.
Welche Einsparungen kann man sich erhoffen?
Energieberatung schließt alle Bereiche im Haus ein, die aktiv oder passiv mit Energie zu tun haben. Zum einen spielt die Energiegewinnung, beispielsweise durch Photovoltaik, eine Rolle. Zum zweiten die Effizienz bei der Erzeugung von Wärme und heißem Wasser, hier käme eine Heizungserneuerung infrage. Zu guter Letzt wirken sich die Dämmung des Gebäudes, Dach und Mauerwerk, sowie Fenster auf die Energieeffizienz aus.
Der Verbraucherschutz Bundesverband e.V. gab, allerdings schon im Jahr 2012, eine Umfrage in Auftrag, wie sich Energieberatung auf die tatsächlichen Einsparungen auswirkt. Immobilienbesitzer, die ohne Beratung einen Handwerksbetrieb mit der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen beauftragten, kamen auf eine durchschnittliche Einsparung von 16 Prozent. Eigentümer, die im Vorfeld der Maßnahmen eine unabhängige Energieberatung nutzten, konnten sich dagegen über eine durchschnittliche Ersparnis von 27 Prozent freuen, über ein Drittel mehr.
Energieberatung für Unternehmen
Die Energieberatung für Unternehmen, seien es kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), seien es große Firmen, unterscheidet sich erheblich von der reinen Immobilienanalyse eines privaten Haushaltes.
Während der Energieberater im privaten Sektor nur die Immobilie selbst sowie die Strom- und Wärmegewinnung dafür analysiert, fällt die Beratung im gewerblichen Bereich deutlich umfassender aus.
Zum einen stehen natürlich die Verwaltungs- und Produktionsgebäude auf dem Prüfstand. Zum anderen werden aber auch die genutzten Anlagen auf Energieeffizienz überprüft und analysiert, welche Prozessenergieeinsparungen möglich sind. Dazu zählt beispielsweise die Verwendung von Wärme zum Heizen, welche durch die Produktion generiert wurde.
Gegenstand einer umfassenden Analyse sind
- Prozessenergieeinsparung
- Wärmerückgewinnung
- Prozesswärme
- Raumwärme
- Antriebsenergie
- Beleuchtung
- Druckluft
- Verfahrenstechnik
Energiemanagementsysteme
Aus den zu analysierenden Faktoren im gewerblichen Sektor ergibt sich zwangsläufig die Komplexität der Thematik. Da es sich hier um einen kontinuierlichen Prozess handelt, wirkt sich ein Energiemanagement positiv aus.
Die Norm DIN EN 16001 / ISO 50001 zertifiziert ein im Unternehmen implementiertes Energiemanagementsystem. ISO 500001 ersetzt seit dem 24. April 2012 die DIN EN 16001. Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Allerdings ist sie im Umkehrschluss Voraussetzung, damit ein Unternehmen eine Teilbefreiung von der EEG beantragen kann. Ziel der Norm ist es, ungenutzte Energiepotenziale zu heben und in den Prozess einzubinden.
Förderung für KMUs
Die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand (EBM) zielt ausschließlich auf KMUs ab, um diesen den finanziellen Einstieg in ein Energiemanagementsystem zu erleichtern. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einen Jahresumsatz, der 50 Millionen Euro nicht übersteigt.
Der Einstieg in Energiemanagementsystem basiert natürlich auf der Analyse durch einen Energieberater. Ebenso wie private Haushalte können auch Unternehmen einen staatlichen Energieberatungszuschuss beantragen. Dieser beträgt
- Für Unternehmen mit Energiekosten von über 10.000 Euro im Jahr 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 Euro.
- Für Unternehmen mit maximal 10.000 Euro Energiekosten pro Jahre ebenfalls 80 % der förderfähigen Beratungskosten, allerdings höchstens 1.200 Euro.
Worauf sollte man bei der Wahl eines Energieberaters achten?
Energieberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Allerdings gibt es ein hartes Merkmal, an dem sich festmachen lässt, ob die Person qualifiziert ist oder eher nicht. Ist der Berater in der Kartei des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert, ist sichergestellt, dass er über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Gleiches gilt für alle Energieberater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt sind. Alle dort aufgeführten Berater erfüllen automatisch die Kriterien, die auch von der KfW als Voraussetzung für einen Zuschuss zur Energieberatung zugrunde gelegt werden.
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